Geschichte – Flaggenmast am Osterdeich
Der Schifferverein Oberweser hatte auf Wunsch der Verdener Mitglieder im Jahre 1964 seine Generalversammlung nach Verden verlegt. In dieser Zusammenkunft kam zur Sprache, dass der Schifferverein Oberweser, anlässlich der 1.ooo Wiederkehr des Tages, an dem der Freien und Hansestadt Bremen das Marktrecht verliehen worden war, auch etwas machen müsse.
So fiel zum ersten Mal das Wort „SCHIFFERMAST“
Es kristallisierte sich nun der Plan heraus, in Bremen als neues Wahrzeichen an der Weser einen großen Schiffermast zu errichten, wie ihn andere Städte des Binnenlandes wie Duisburg oder Minden und viele kleine Gemeinden, mit lebhaftem Schiffergewerbe, oft schon seit Jahrzehnten an den Ufern ihrer Ströme besitzen. Friedrich Schünemann wurde in der Versammlung beauftragt, hierfür die nötigen Schritte zu unternehmen.
Nachdem der Schifffahrtsverband für das Wesergebiet e.V. von dem Verkehrsverein der Freien Hansestadt Bremen e.V. eine abschlägige Antwort auf den vorgetragenen Plan einer Masterrichtung bekommen hatte, setzte sich Friedrich Schünemann mit maßgeblichen Stellen in Verbindung; der Erfolg war, dass man dem Verein zuerst zwei Plätze zur Aufstellung eines Mastes anwies. Diese Stellen waren aber für die Größe des geplanten Mastes nicht geeignet, auch wären die Erstellungskosten dort zu teuer geworden. Nach längerem Hin und Her und unter großen Schwierigkeiten hat man dem Schifferverein Oberweser dann den Platz, wo sich heute der Mast befindet, zur Verfügung gestellt. Als es endlich soweit war, befanden sich in der Kasse erst etwa 3500 DM für den Bau des Schiffermastes. Friedrich Schünemann nahm wieder sein Päckchen unter den Arm und machte erneut Gänge zu den Behörden, mit dem erfreulichen Resultat, dass der damalige Senatsausschuss zur Vorbereitung der 1.ooo-Jahr-Feier eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung des Mastes zusagte. Viele Spenden die durch individuelle Werbung bei Vereinsmitgliedern sowie bei Firmen und Betrieben, die sich mit der Weser-Binnenschifffahrt verbunden fühlten, gesammelt werden konnten, und die freiwillige Mitarbeit von Vereinsmitgliedern beim Ausschachten und Herrichten des Platzes, sowie beim Aufstellen des Mastes – alle diese Hilfen ermöglichten es schließlich, den schönen Mast zu errichten. Auf seinem Sockel steht für jedermann auf einer Tafel zu lesen:
Zur 1.ooo Jahr-Feier
der Freien Hansestadt Bremen
als Wahrzeichen der Binnenschiffahrt
vom Schifferverein Oberweser – Bremen
Am 16. Oktober 1965 war es dann soweit. Nahe dem Altenwall, wo im vorigen Jahrhundert noch die Oberweserdampfschiffe ihren Liegeplatz hatten, fand beim neuen, fast 23 Meter hohen Wahrzeichen der Binnenschifffahrt, eine würdige Einweihungsfeier statt.
Die offiziellen Ansprachen hielten der damalige Senator für die Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Johann Dietrich Noltenius, und der damalige Senatsdirektor, Dr. Heinrich Maas, als Vertreter des Senators für Häfen, Schifffahrt und Verkehr sowie der damalige Bundestagsabgeordnete Hans Stefan Seifriz.
Viele Vereinsmitglieder waren gekommen, um dabei zu sein, als der mit über fünfzig Reedereiflaggen geschmückte Mast seiner Bestimmung übergeben wurde. Delegationen auswärtiger Schiffervereine waren mit ihren Fahnen gekommen; das Musikkorbs der Schutzpolizei Bremen fehlte ebenso wenig wie der Männerchor des Silcherbundes im Verein Vorwärts. Die anschließende Festveranstaltung vereinte Mitglieder und Gäste in der Gaststätte „Zum Kuhhirten“, wo der damalige
Weserbund-Vorsitzende Dr. Karl Löbe über „1.ooo Jahre Weserschifffahrt“ sprach.
Seitdem steht der große weiße Schiffermast am rechten Weserufer bei km 366,3 als Gruß an die vorbeifahrende Binnenschifffahrt und als Wahrzeichen des uralten Schiffergewerbes. So ist der Mast zwar stolz des Vereins und eine Freude für alle, die ihn sehen. Man sollte aber auch nicht vergessen, dass in manch einer Versammlung die Rede von Mastpflege und freiwilliger Arbeit sein muss. Schließlich hat sich der Verein der Stadt Bremen gegenüber verpflichtet, die Anlage
„In einem ansehnlichen bau- und verkehrssicheren Zustand zu halten“
Das ist eine unmissverständliche Vorschrift.