Erlaubnis zum Befahren und Abstellen von PKW für Binnenschiffer in Bremen Tiefer/Weserpromenade
Für das Befahren und Abstellen von PKW im Bereich Tiefer /Weserpromenade gilt ab sofort folgende Regelung:
Grundlage ist eine Ausnahmegenehmigung, die die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation vom Amt für Straßen und Verkehr erhalten hat.
Bei der Schiffsanmeldung bei Bremen Port, auf UKW Kanal 03, ist das KFZ-Kennzeichen mit anzugeben. Dieses wird dort erfasst. Das Ordnungsamt ist über diese Regelung informiert. Im Zweifelsfall ist das Ordnungsamt angehalten, beim Hafenamt nachzufragen. Wird das KFZ-Kennzeichen durch das Hafenamt bestätigt, ist das Befahren und Abstellen des PKW im o.g. Bereich durch diese Ausnahmegenehmigung abgedeckt und stellt keine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung dar.
Die Ausnahmegenehmigung ist mit folgenden Auflagen versehen:
– Für jeweils eingesetztes Fahrzeuge mit bis zu 7,5 t
– Die An- und Abfahrt hat über dem kürzesten zulässigen Weg zu erfolgen.
– Es ist jederzeit eine restliche Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m als Feuerwehrzufahrt freizuhalten.
– Die Zufahrtsrampen und die Promenade müssen jederzeit für die Feuerwehr und Rettungskräfte befahrbar sein.
– Im Notfall ist das Fahrzeug sofort aus der Fußgängerzone zu entfernen.
– Auf Fußgehende und Radfahrende und sonstige Verkehrsteilnehmer ist jederzeit besondere Rücksicht zu nehmen.
– Diese Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis befreit nicht von den Bestimmungen des § 1 StVO.
– Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten haben Vorrang vor dieser Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis; sie müssen in jedem Fall befolgt werden.
– Die Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis berechtigt nicht zum Halten oder Parken an sonstigen Stellen, an denen dies nach § 12 StVO unzulässig ist.
– Mit der Inanspruchnahme dieser Ausnahmegenehmigung / Erlaubnis verpflichten Sie sich, dem Straßenbaulastträger alle Schäden, die durch das Befahren oder Beparken der Straßenanlage entstehen, zu ersetzen. Schäden, welche Personen oder Sachen mittelbar in Verbindung mit der Ausnutzung dieses Bescheides erleiden, gehen zu Ihren Lasten. Ferner verpflichten Sie sich, die Stadtgemeinde Bremen von allen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
– Die Ausnahmegenehmigung darf nicht vervielfältig werden.
Die Ausnahmegenehmigung ist ab sofort bis zum 04.06.2025 gültig. Nach einem Jahr soll das Verfahren evaluiert werden.





